DEIN ZAHLUNGSSTOPP ZÄHLT

Die Macht der Zivilcourage - Ab sofort keine freiwillige Geldüberweisung an den Rundfunk1).

FÜR EINSTEIGER

Ideal für alle, die ausprobieren wollen, ob sie den Mut aufbringen, sich der Ungerechtigkeit zu stellen.

FÜR FORTGESCHRITTENE

Ideal für alle, die vollstreckungsfrei ihre Zahlungsverweigerung offen zeigen wollen.

FÜR GEWISSENS-ENTSCHEIDER

Ideal für alle, die offen nach außen aufzeigen, dass sie nach ihrem Herzen handeln.



SEI FREI VOM RUNDFUNKZWANG



Verleihe deinem Protest Ausdruck und beginne deinen freiwilligen Zahlungsstopp!

DER WEG FÜR EINSTEIGER1)

Ideal für alle, die ausprobieren wollen, ob sie den Mut aufbringen, sich der Ungerechtigkeit zu stellen.

1. Freiwillige Zahlung stoppen

Du kannst ab sofort deine Zahlung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk freiwillig und selbstbestimmt stoppen. Entweder unterlässt du deine fristkonforme, eigenständige Überweisung oder du kündigst deine Einzugsermächtigung bzw. dein SEPA-Lastschriftmandat beim Beitragsservice noch heute. Das geht ganz einfach, siehe hier » 

2. Betrag mit Botschaft entrichten

Update März 2022: Achtung, der Beitragsservice hat sein Mahnverfahren wiederholt zu seinen Gunsten modifiziert. Der Beitragsservice behält sich vor, keine Zahlungserinnerungen zu versenden!!!

Wenn du sichergehen möchtest, dass dir keine Säumnisaufschläge berechnet werden, so entrichte den Beitrag nicht zu spät. Der "offizielle" definierte Zeitpunkt ist in der Mitte eines Dreimonats­zeitraums (Quelle: § 7 Abstaz 3 RBStV). Spätestens vier Wochen nach Fälligkeit wird ein Säumniszuschlag berechnet, wenn man diesen nicht in voller Höhe entrichtet (Quelle: § 11 Absatz 1 Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge). Die Höhe des Säumniszuschlages beträgt 1 % der rückständigen Beitragsschuld, mindestens aber ein Betrag von 8,00 Euro (Quelle: § 11 Absatz 1 Satzung über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkbeiträge).

Damit die Überweisung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit der Energie verbunden ist, die du in dir spürst, trägst du einfach beim Überweisungszweck eine entsprechende Formulierung mit ein (z. B.: „unter Zwang“ oder „im Rahmen struktureller Gewalt erpresst“). So erfährt auch der Rundfunk, wie es um deine Einstellung zur Zwangsabgabe steht.

TIPP: Wenn Du als Zahlungsverzögerer in der Beitragsservice-Statistik geführt werden möchtest, dann entrichte den Betrag nicht pünktlich zur Mitte des Dreimonatszeitraums, sondern wenige Tage danach (spätestens 3 Wochen später, siehe auch oben bei Hinweise zur Fälligkeit und Säumniszuschlag).

3. Wiederholung macht den Meister

Diesen Widerstandsweg kannst du stets erneut von vorn starten, indem du einfach wieder mit dem 2. Schritt beginnst. Das Beste ist jedoch: Dieses Widerstandsverhalten führt beim Beitragsservice dazu, dass du in der Statistik der Zahlungsverzögerer erfasst wirst, da durch dein Verhalten sogenannte „Maßnahmen im Forderungsmanagement“ eingeleitet werden (die Versendung der Zahlungserinnerung). Natürlich steht es dir frei, einen anderen hier vorgestellten bzw. einen eigenständigen Widerstandsweg zu gehen. Wenn du mehr zu den aktuellen Widerstandszahlen wissen möchtest, informiere dich hier.

Gehe immer so deinen Widerstands- bzw. Befreiungsweg, dass es gut zu dir passt. Wir wünschen dir von ganzen Herzen viel Kraft dabei. Solltest Du Hilfestellungen benötigen oder Fragen haben, kannst du uns einfach kontaktieren. Bitte habe Verständnis, dass die Beantwortungen von Anfragen einen Moment dauern können.



SO MACHT FERNSEHEN GESUND 



Verleihe deinem Protest Ausdruck und erweitere deinen freiwilligen Zahlungsstopp!

DER WEG FÜR FORTGESCHRITTENE1)

Ideal für alle, die vollstreckungsfrei ihre Zahlungsverweigerung offen zeigen wollen.

1. Freiwillige Zahlung stoppen

Du kannst ab sofort deine Zahlung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk freiwillig und selbstbestimmt stoppen. Entweder unterlässt du deine fristkonforme, eigenständige Überweisung oder du kündigst deine Einzugsermächtigung bzw. dein SEPA-Lastschriftmandat beim Beitragsservice noch heute. Das geht ganz einfach, siehe hier » 

2. Festsetzungsbescheid abwarten

Im Gegensatz zur Vorgehensweise für »Einsteiger«, bei der du bereits nach der ersten Zahlungserinnerung aktiv wirst, wartest du hier einfach etwas länger ab. Wenn nach dem Ablauf des dreimonatigen Zeitraums immer noch keine Zahlung von dir erfolgte, reagiert der Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalt mit der Festsetzung der rückständigen Beiträge in Form eines Festsetzungsbescheides. Bitte nicht wundern: Dieses Dokument weist einen zusätzlich zu leistenden Säumniszuschlag von 8,00 EUR aus. Im Kontext der offiziellen Deutung gilt dieses Dokument als Leistungsbescheid. Um die Anfechtbarkeit des Bescheides möglichst lange aufrechtzuerhalten und die Vollstreckung vorerst abzuwenden, ist der 3. Schritt einzuleiten. 

3. Fristgerecht widersprechen

Um die „Unanfechtbarkeit“ des erlassenen Festsetzungsbescheides zu verhindern, kann ein fristgerechter (innerhalb von 4 Wochen, es gilt die postalische Zustellung) Widerspruch eingereicht werden. Eine Formulierungsvorlage für den „Widerspruch ohne Begründung“ findest du hier als Wordvorlage oder PDF). Der Widerspruch ist schriftlich zu verfassen, mit deiner händischen Unterschrift zu versehen und an den Intendanten deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt zu schicken.

4. Begründung verfassen

Update August 2019: Achtung, der Beitragsservice hat sein Mahnverfahren modifiziert. Der Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalt informieren nicht mehr darüber, wann du eine Begründung fristgerecht nachreichen musst.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert spätestens 4 Wochen nach Einreichung des Widerspruchs eine Begründung nachzureichen. Diese ist schriftlich zu verfassen, mit deiner händischem Unterschrift zu versehen und an den Intendanten deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt zu schicken. 

5. Teilschritte 2-4 wiederholen

Da du bei der Vorgehensweise für »Fortgeschrittene« nicht den Klageweg verfolgen möchtest, ist keine Reaktion auf einen Widerspruchsbescheid, der nach einem begründeten Widerspruch durch den Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalt erlassen wird, notwendig. Der Erlass eines solchen Bescheides kann sehr zeitverzögert erfolgen. Achte nur darauf, dass du auf ggf. weitere erlassene Festsetzungsbescheide wieder mit einem fristgerechten Widerspruch reagierst (siehe Beschreibung der Schritte 2-4).

6. Mahnung abwarten

Um die kommunalen Vollstreckungsstellen nicht zu überlasten, leitet der Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalt nicht sofort nach jedem „unanfechtbaren“ Festsetzungsbescheid eine Vollstreckung ein. Häufig werden die Bescheide gesammelt (mindestens 2-3 Stück oder sogar mehr), erst danach wird eine Vollstreckung eingeleitet. Der Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalt ist aber in den meisten Fällen so serviceorientiert, dass er/sie vorab den Betroffenen über eine anstehende Vollstreckung informiert, damit durch eine letztmögliche Zahlungschance eine Vollstreckung abgewendet werden kann. Diese Informationsschreiben nennen sich zumeist „Mahnung“. Bitte nicht wundern: Auch dieses Dokument weist eine zusätzlich zu leistende Mahngebühr von 6,00 EUR aus. Wenn du die Vollstreckung stressfrei abwenden möchtest, kommt der 7. Schritt zum Tragen. 

7. Betrag mit Botschaft entrichten

Spätestens beim Erhalt der Mahnung bzw. der Ankündigung der Zwangsvollstreckung durch den Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalt kannst du die Vollstreckung durch eine Zahlung verhindern.

Wichtig: Du bist nicht gezwungen, die gesamten rückständigen Forderungen zu begleichen, die dir gegenüber geltend gemacht werden. Es genügt, nur den so genannten "Mahnbetrag" zu begleichen, um die drohende Vollstreckung zu verhindern. Dieser "Mahnbetrag" (nicht zu verwechseln mit der „Mahngebühr“ oder einem „Säumniszuschlag“) ist eine Teilmenge der Gesamtforderung und wird explizit in dem Mahnungsschreiben ausgewiesen. Damit die Überweisung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit der Energie verbunden ist, die du in dir spürst, trägst du einfach beim Überweisungszweck eine entsprechende Formulierung mit ein (z. B.: „unter Zwang“ oder „im Rahmen struktureller Gewalt erpresst“). So erfährt auch der Rundfunk, wie es um deine Einstellung zur Zwangsabgabe steht. 

8. Wiederholung macht den Meister

Diesen Widerstandsweg kannst du jeweils erneut von vorn starten, indem du einfach wieder mit dem 2. Schritt beginnst oder auf das nächste Mahnschreiben wartest. Das Beste ist jedoch: Dieses Widerstandsverhalten führt beim Beitragsservice dazu, dass du in der Statistik der Zahlungsverzögerer erfasst wirst, da durch dein Verhalten sogenannte „Maßnahmen im Forderungsmanagement“ eingeleitet werden (die Versendung der Zahlungserinnerung, von Festsetzungsbescheiden und Mahnungen).

Gehe immer so deinen Widerstands- bzw. Befreiungsweg, dass es gut zu dir passt. Wir wünschen dir von ganzen Herzen viel Kraft dabei. Solltest Du Hilfestellungen benötigen oder Fragen haben, kannst du uns einfach kontaktieren. Bitte habe Verständnis, dass die Beantwortungen von Anfragen einen Moment dauern können.



FOLGE DEINER INTUITION 


Verleihe deinem Protest Ausdruck und beginne deinen freiwilligen Zahlungsstopp!

3. DER WEG FÜR GEWISSENS-ENTSCHEIDER1)

Ideal für alle, die offen nach außen aufzeigen, dass sie nach ihrem Herzen handeln.

1. Freiwillige Zahlung stoppen

Du kannst ab sofort deine Zahlung an den öffentlich-rechtlichen Rundfunk freiwillig und selbstbestimmt stoppen. Entweder unterlässt du deine fristkonforme, eigenständige Überweisung oder du kündigst deine Einzugsermächtigung bzw. dein SEPA-Lastschriftmandat beim Beitragsservice noch heute. Das geht ganz einfach, siehe hier » 

2. Härtefall-Antrag stellen

In § 4 Abs. 6 Satz 1 RBStV heißt es: „Unbeschadet der Beitragsbefreiung nach Absatz 1 (hier wird erläutert, welche typischen Befreiungsvoraussetzungen die Landesrundfunkanstalt auf Antrag akzeptiert) hat die Landesrundfunkanstalt in besonderen Härtefällen auf gesonderten Antrag von der Beitragspflicht zu befreien.“ Diese Antragstellung ist laut einem Nicht-Annahmebeschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Dezember 2012 – 1 BvR 2550/12 – die Voraussetzung, um sein Befreiungsbegehren juristisch dahin gehend prüfen zu lassen, ob ein ungerechtfertigter Grundrechteeingriff (laut Artikel 4 GG) vorliegt.

Wer mehr zum Thema Gewissensfreiheit vs. Beitragszwang wissen möchte, kann sich gerne hier informieren. Eine Vorlage für einen entsprechenden Härtefall-Antrag findest du hier als Wordvorlage oder PDF. Der fertige Härtefall-Antrag mit der Erläuterung der individuellen inneren Gewissensnot ist schriftlich zu verfassen, mit deiner händischen Unterschrift zu versehen und an den Intendanten deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt zu schicken.

3.  Bescheid abwarten

Jeder Antrag muss vom Beitragsservice bzw. von der Landesrundfunkanstalt ordnungsgemäß bearbeitet bzw. beschieden werden. Diese Bescheidung kann unter Umständen sehr langwierig sein. Wer es nicht erwarten kann, seine Bescheidung zu erhalten, kann eine Untätigkeitsklage nach Ablauf von 3 Monaten bei seinem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. In einigen Fällen wird auf Basis des Antrages leider keine Bescheidung ausgelöst, sondern dem Betroffenen nur ein Informationsschreiben übersandt, dass diese Art von Antrag nicht möglich wäre. Lass dich davon nicht irritieren und reagiere umgehend mit der Einforderung der Bescheidung. Sollte tatsächlich eine Bescheidung erfolgt sein und dies in Form einer Ablehnung, dann wäre Schritt 4 einzuleiten.

Hinweis: Sollten dir zwischenzeitlich Festsetzungsbescheide über rückständige Beiträge übermittelt worden sein, gilt es auch gegen diese einen fristgerechten Widerspruch einzulegen. Siehe dazu die Vorgehensweise für »Fortgeschrittene«, Schritte 2-4. In der Begründung kannst du auf deinen Härtefall-Antrag verweisen. 

4. Fristgerecht widersprechen

Um die „Unanfechtbarkeit“ des erlassenen Ablehnungsbescheides zu verhindern, kann ein fristgerechter (innerhalb von 4 Wochen, es gilt die postalische Zustellung) Widerspruch ohne Begründung eingereicht werden. Eine Formulierungsvorlage für den „Widerspruch ohne Begründung“ findest du hier. Der Widerspruch ist schriftlich zu verfassen, mit deiner händischen Unterschrift zu versehen und an den Intendanten deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt zu schicken. 

5. Begründung verfassen

Der Beitragsservice bzw. die Landesrundfunkanstalt wird dich darüber informieren, wann du eine Begründung fristgerecht nachreichen musst. Folge dieser Vorgabe und begründe, warum die im Ablehnungsbescheid vorgetragenen Abwehrargumente der Landesrundfunkanstalt aus deiner Sicht nicht ausreichend sind. Mit dieser Vorgehensweise verzögert sich der gesamte Bearbeitungsprozess und du gewinnst Zeit für die Formulierung der Begründung. Diese ist schriftlich zu verfassen, mit deiner händischen Unterschrift zu versehen und an den Intendanten deiner zuständigen Landesrundfunkanstalt zu übertragen.

6. Widerspruchsbescheid abwarten

Jeder Widerspruch muss vom Beitragsservice bzw. von der Landesrundfunkanstalt ordnungsgemäß bearbeitet bzw. beschieden werden. Diese endgültige Bescheidung kann unter Umständen sehr langwierig sein. Wer es nicht erwarten kann, seine Bescheidung zu erhalten, kann eine Untätigkeitsklage nach Ablauf von 3 Monaten bei seinem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen. In einigen Fällen wird auf Basis des Widerspruchs leider keine Widerspruchsbescheidung ausgelöst, sondern dem Betroffenen nur ein Informationsschreiben übersandt, dass diese Art von Widerspruch nicht ausreichend wäre. Lass dich davon nicht irritieren und reagiere umgehend mit der Einforderung der Widerspruchsbescheidung. Sollte tatsächlich eine Widerspruchsbescheidung erfolgt sein und dies in Form einer wiederholten Ablehnung, dann wäre der 7. Schritt einzuleiten.
Update Januar 2020: Achtung, eine Untätigkeitsklage kann weitere Verfahrenskosten auslösen. Die Höhe der Kosten kannst du im Vorfeld beim deinem Verwaltungsgericht erfragen.

7. Klage fristgerecht einreichen

Viele haben Bedenken vor diesem Schritt, da sie in ihrem Leben noch nie eine Klage erhoben haben bzw. eine gerichtliche Auseinandersetzung scheuen. Zahlreiche Fragen tauchen auf, die aufgrund nicht vorhandener Erfahrung die Hürde, einen solchen Weg zu gehen, noch höher erscheinen lassen. Sei einfach angstfrei, häufig vorkommende Fragen werden hier beantwortet. Je klarer du dir selbst bist und je genauer du geprüft hast, ob dieser Weg deinem inneren Flow entspricht, umso leichter und beschwingter wird dieser Weg gelingen.  Eine Mustervorlage für deine Klage findest du hier. 

Sobald das Klageverfahren bei deinem zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht wurde, wird in den meisten Fällen auf das Erlassen von Festsetzungsbescheiden (außer nach 3 Jahren, um die Verjährungsfrist nicht zu versäumen) und die Einleitung neuer Vollstreckungsmaßnahmen seitens der Landesrundfunkanstalt verzichtet. Sollte es trotzdem wider Erwarten zu einer dieser Maßnahmen kommen, weist du die Landesrundfunkanstalt mit einem Widerspruch auf das laufende Verfahren hin.

Update März 2022: Achtung, die Rundfunkanstalten haben sich in den letzten Jahren immer häufiger dazu entschieden, ihre Rechtsverteidigung nicht mehr durch das eigene Justiziariat durchführen zu lassen, sondern durch extern beauftragte Rechtsanwälte, deren abrechenbare Kosten dem Kläger zur Last gelegt werden. Dies bedeutet, dass in Einzelfällen weitere Kosten entstehen können, die durch den Kläger zu tragen sind (nach aktuellem Kenntnisstand liegen die zusätzlichen Kosten zwischen 200 - 400 Euro).

Wenn du mehr Details und Hilfestellungen zu diesem Zahlungsstopp-Weg für »GEWISSENS-ENTSCHEIDER« benötigst, findest du weiterführende Informationen direkt auf dem Portal von Olaf Kretschmann:
rundfunkbeitragswiderstand.de

1) Hinweise und Erläuterungen  

Die hier vorgestellte mögliche Herangehensweise ist eine private Meinungsäußerung zur Unterstützung der eigenen Ideen-Impulse, sich kreativ mit seiner Selbstverantwortung im Kontext des aktuellen Systems des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinanderzusetzen. Der Text selbst stellt keine Aufforderung dar, die politisch erzwungene Abgabe für das öffentlich-rechtliche Rundfunksystem nicht zu entrichten. Trotz jahrelanger Erfahrung und der Analyse vergleichbarer Fallsituationen können sich die hier aufgezeigten Handlungsabläufe im Einzelfall anders darstellen. Die Nachahmung der hier präsentierten Wege kann Konsequenzen auslösen, die eigenverantwortlich zu tragen sind. Damit keine Missverständnisse entstehen, muss darauf hingewiesen werden, dass die jeweiligen Fallsituationen keine Rechtsberatung darstellen.

SO KÜNDIGST DU DEIN SEPA-LASTSCHRIFTMANDAT

3 einfache Möglichkeiten, deine Zahlung sofort einzustellen.

Hilfe von deiner Bank

Gehe zu deiner Bank oder Sparkasse und bitte den dortigen Angestellten, den SEPA-Lastschriftmandat für den Beitragsservice zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dich zu kündigen.

Per Online-Konto

Solltest du über ein Online-Konto verfügen, über das das aktuelle SEPA-Lastschriftmandat eingerichtet wurde, kannst du diesen Auftrag online zum nächstmöglichen Zeitpunkt löschen.

Per Beitragsservice

Das SEPA-Lastschriftmandat kannst du auch direkt online beim Beitragsservice widerrufen. Fülle das Online-Formular aus und wähle bei „2. Änderung“ die „Zahlungsart“ „durch Überweisung“ aus.

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