RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID IN HESSEN


RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID

Details zum Ablaufverfahren in Hessen.

Hessen gehört zu den am dichtesten besiedelten und wirtschaftsstärksten Regionen Deutschlands.

Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Hessischer Rundfunk (hr), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig. Auch in Hessen ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich.

Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „VI. Die Gesetzgebung“ in Artikel 117 und 124 festgelegt, siehe hier » 

DER CHRONOLOGISCHE ABLAUF

Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Hessen ist sehr hoch. Insgesamt ist mindestens ein Fünftel der Stimmberechtigten (ca. 878.443) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels entsprechen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten in Hessen wird automatisch der Ministerpräsident von Hessen Boris Rhein, der Intendant der Landesrundfunkanstalt hr Manfred Krupp, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Hessen informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung » 

Sobald sich die erforderliche Anzahl von 88.000 Online-Befreiungsaktivisten für Hessen im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Zulassung des Volksbegehrens. Der Antrag richtet sich an den Landtag. Es müssen 2 % (ca. 88.000) der Wahlberechtigten den Zulassungsantrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von mindestens einem Fünftel der Wahlberechtigten (ca. 878.443) innerhalb von zwei Monaten unterstützt wird (das sogenannte Zulassungsquorum). Die Unterschriftensammlung erfolgt in besonderen Listen mit dem Votum derer, die das Begehren befürworten.

Der Volksentscheid entspricht in etwa einem Wahlverfahren; er muss binnen zwei Monaten nach Einbringung des Gesetzes im Landtag an einem Sonntag oder einem gesetzlichen Feiertag durchgeführt werden. Den Tag bestimmt die Landesregierung. Die Stimmzettel lauten nur auf „Ja“ oder „Nein“. Das Gesetz ist angenommen, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lautet.

AKTUELLER STAND 07.12.2024 (Update alle 24h)

Wir sind in der 1. Vorbereitungsstufe (Ziel: 88.000 registrierte Online-Befreiungsaktivisten)

20163

Online-Befreiungsaktivisten in Hessen

Aktueller Stand in Prozent

%
Hinweise: Um die Ernsthaftigkeit des Befreiungswunsches des zukünftigen Online-Befreiungsaktivisten sicherzustellen, sind die Eingabefelder vollständig auszufüllen. Auf dieser Daten-Basis werden auch die Ministerpräsidenten und Intendanten informiert, denn nur so kann glaubhaft vermittelt werden, dass die Online-Befreiungsaktivisten aus dem jeweiligen Bundesland stammen. Die benötigen Datenfelder entsprechen nur einer Teilmenge der später benötigen Angaben im Rahmen des Teilnehmerbogens beim Rundfunk-Volksentscheid. Die übertragenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Aktion »rundfunk-frei« genutzt (zur Teilnehmeranzahl-Visualisierung, für den Newsletter-Versand und zur Information der Landesregierung, der Landesrundfunkanstalt, des ZDF und des Deutschlandfunks). Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte außer an die zuvor Genannten. Jeder registrierte Online-Befreiungsaktivist kann jederzeit seinen Dateneintrag löschen, indem er sich als Online-Befreiungsaktivist bei »rundfunk-frei« abmeldet. Ein entsprechender Abmelde-Link befindet sich in jeder E-Mail-Information, die nach der Registrierung an den Nutzer geschickt wird. Deine Daten werden stets unter dem Augenmerk der höchsten Datensparsamkeit behandelt. Da das Aktionsportal »rundfunk-frei« ein privater Informationsbereich ist, der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist und weder dem Telemediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag, noch der Datenschutz-Grundverordnung bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz unterworfen ist, setzt die Datenübertragung dein persönliches Vertrauen voraus.




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