RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID IN SCHLESWIG-HOLSTEIN


RUNDFUNK-VOLKSENTSCHEID

Details zum Ablaufverfahren in Schleswig-Holstein.

Schleswig-Holstein

Schleswig-Holstein hat rund 2,9 Millionen Einwohner, mit rund 15.799 km2 ist es flächenbezogen das zwölftgrößte deutsche Bundesland.

Auf Basis der einzelnen Staatsverträge zu den rundfunkrechtlichen Rahmenbedingungen ist das Bundesland für die Landesrundfunkanstalt Norddeutscher Rundfunk (NDR), für das ZDF und für den Deutschlandfunk zuständig.

Auch in Schleswig-Holstein ist ein Rundfunk-Volksentscheid möglich. Die Regelungen zur Durchführung sind in der Landesverfassung im Abschnitt „Abschnitt V – Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid“ in Artikel 48 und 49 festgelegt, siehe hier » 

DER CHRONOLOGISCHE ABLAUF

Die Hürde zur Erreichung eines Volksentscheides in Schleswig-Holstein ist sehr hoch. Insgesamt sind mindestens 15 % der Stimmberechtigten (ca. 345.000) für eine neue Gesetzgebung zu gewinnen. Um dieses ambitionierte Ziel erreichen zu können, wird »rundfunk-frei« die virale Kraft der digitalen Vernetzung nutzen, um im Vorfeld der „offiziellen“ Unterschriftensammlung die erforderliche Mitmach-Bereitschaft zu aktivieren. Entsprechend den hohen Anforderungen sollte die Anzahl der Online-Befreiungsaktivisten von »rundfunk-frei« mindestens 10 % des Endziels umfassen. Nach jeder tausendsten Registrierung eines neuen Online-Aktivisten in Schleswig-Holstein wird automatisch der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein Daniel Günther, der Intendant der Landesrundfunkanstalt NDR Joachim Knuth, der ZDF-Intendant Dr. Norbert Himmler und der Intendant des Deutschlandradios Stefan Raue über die aktuelle Gesamtanzahl der Online-Aktivisten von »rundfunk-frei« in Schleswig-Holstein informiert. Registriere dich hier und werde jetzt Teil der Veränderung » 

Sobald sich die erforderliche Anzahl von 34.500 Online-Befreiungsaktivisten für Schleswig-Holstein im Portal »rundfunk-frei« registriert hat, startet der erste landesverfassungskonforme Schritt zur Erzielung eines Volksentscheides. Dieser Schritt nennt sich Initiative aus dem Volk. Der Antrag richtet sich an den Landtag. 20.000 Wahlberechtigte müssen den Antrag unterzeichnen, damit sich der Landtag mit diesem befassen muss.

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn es von 80.000 Wahlberechtigten innerhalb von sechs Monaten unterstützt wird. Die Unterschriftensammlung ist frei, das heißt, es kann überall gesammelt werden.

Ist das Volksbegehren erfolgreich und stimmt der Landtag der Gesetzesvorlage nicht unverändert zu, findet anschließend eine Volksabstimmung statt. Bei der Volksabstimmung über ein Gesetz entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, außerdem müssen mindestens 15 % der Stimmberechtigten (ca. 345.000) der Gesetzesvorlage zustimmen.

AKTUELLER STAND 28.03.2024 (Update alle 24h)

Wir sind in der 1. Vorbereitungsstufe (Ziel: 34.500 registrierte Online-Befreiungsaktivisten)

9742

Online-Befreiungsaktivisten in  Schleswig-Holstein

Aktueller Stand in Prozent

%
Hinweise: Um die Ernsthaftigkeit des Befreiungswunsches des zukünftigen Online-Befreiungsaktivisten sicherzustellen, sind die Eingabefelder vollständig auszufüllen. Auf dieser Daten-Basis werden auch die Ministerpräsidenten und Intendanten informiert, denn nur so kann glaubhaft vermittelt werden, dass die Online-Befreiungsaktivisten aus dem jeweiligen Bundesland stammen. Die benötigen Datenfelder entsprechen nur einer Teilmenge der später benötigen Angaben im Rahmen des Teilnehmerbogens beim Rundfunk-Volksentscheid. Die übertragenen Daten werden ausschließlich im Rahmen der Aktion »rundfunk-frei« genutzt (zur Teilnehmeranzahl-Visualisierung, für den Newsletter-Versand und zur Information der Landesregierung, der Landesrundfunkanstalt, des ZDF und des Deutschlandfunks). Es erfolgt keine Weitergabe der Daten an Dritte außer an die zuvor Genannten. Jeder registrierte Online-Befreiungsaktivist kann jederzeit seinen Dateneintrag löschen, indem er sich als Online-Befreiungsaktivist bei »rundfunk-frei« abmeldet. Ein entsprechender Abmelde-Link befindet sich in jeder E-Mail-Information, die nach der Registrierung an den Nutzer geschickt wird. Deine Daten werden stets unter dem Augenmerk der höchsten Datensparsamkeit behandelt. Da das Aktionsportal »rundfunk-frei« ein privater Informationsbereich ist, der durch Artikel 5 des Grundgesetzes geschützt ist und weder dem Telemediengesetz, dem Rundfunkstaatsvertrag, noch der Datenschutz-Grundverordnung bzw. dem Bundesdatenschutzgesetz unterworfen ist, setzt die Datenübertragung dein persönliches Vertrauen voraus.




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